Preisfrage: Sollen Hörbücher 7 oder 19 Prozent Mehrwertsteuer bekommen?

Es ist buchstäblich eine "Preis-Frage": Sollen Hörbücher den normalen Mehrwertsteuersatz behalten oder lieber den ermäßigten Steuersatz bekommen? Über Pro und Kontra wird derzeit heiß diskutiert. Unsere Einladung: bitte mitdiskutieren!

7 oder 19 % MWSt
bei Hörbüchern?

Bitte mitdiskutieren!

... in unserem
Forum
Eigentlich klingt die Schlagzeile, die am 7. Juli durch die Fachpresse ging, gar nicht schlecht: "EU will ermäßigte Mehrwertsteuer für Hörbücher", hieß es. Tatsächlich sollen nach dem Willen der EU-Kommission in Zukunft in den EU-Mitgliedsstaaten geringere Mehrwertsteuersätze für Hörbücher gelten.

In Deutschland werden Hörbücher bisher mit 19 % besteuert, Bücher dagegen nur mit 7 %. Dabei kommt Büchern nichts so nahe wie Hörbücher, die nach Meinung vieler Hörbuchfreunde mit Büchern gleichzusetzen sind. Die gleiche Besteuerung wie bei Büchern wäre also nur konsequent. Und: Eine Senkung der Mehrwertsteuer bei Hörbüchern würde eine spürbare Entlastung der Verbraucher bedeuten, zumindest wenn es zu keinen versteckten Preiserhöhungen seitens der Anbieter kommt.

Doch entgegen anderslautender Pressemeldungen ist leider noch nichts endgültig beschlossen. Die Kommission hat bislang nur eine Empfehlung gegeben, die noch das Parlament und den Ministerrat passieren muss. Sind diese Hürden gemeistert, muss eine Richtlinie erst durch die Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, wobei diese einen Umsetzungsspielraum haben. Es ist also noch nicht sicher, ob ein ermäßigter MWSt-Satz für Hörbuchtonträger in eine Richtlinie und dann sogar ins deutsche Steuerrecht aufgenommen wird.

In dem Vorschlag der Kommission ist die Aufnahme von Hörbüchern in den Katalog der reduzierten MWSt-Sätze enthalten. Das ist ein großer Fortschritt, obgleich die Kommission unter den Begriff der Hörbücher nur solche Tonerzeugnisse fassen will, die "überwiegend denselben Informationsgehalt wiedergeben wie gedruckte Bücher". Die Kommission will dies erreichen, indem sie das "Hörbuch" in den Begriff "Buch" mit aufnimmt.

Richtig durchdacht wirkt der Vorschlag der Kommission jedoch nicht, denn laut Kyra Dreher, Geschschäftsführerin des Sortimenterausschusses des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, sollen nur solche Hörbücher in den Genuss der Steuersenkung kommen, die den Inhalt eines Buches eins zu eins wiedergeben. Ihrer Meinung nach müssten gekürzte Lesungen oder Hörbücher mit kurzen, zum Zweck der Gliederung eingesetzten Musikeinspielungen mitgemeint sein.

Ein "Hammer" ist jedoch, dass Hörspiele, die seit Jahren zu den Gattungsformen des Hörbuchs zählen, die Steuersenkung wohl nicht bekommen werden. Außerdem würden Original-Hörbücher – also Lesungen, die ohne Buchvorlage direkt als Hörbuch produziert werden (z.B. Sachhörbücher) – ebenfalls aus dem Raster fallen: Sie würden den normalen MWSt-Satz behalten und damit teurer sein als Hörbücher, die die Inhalte von Büchern präsentieren.

Ganz nebenbei hat sich bereits der Einzelhandelsverband HDE zu Wort gemeldet, der sich gegen eine Ausweitung des ermäßigten MWSt-Satzes ausspricht. "Mehr Güter und Dienstleistungen, die dem reduzierten Mehrwertsteuer-Satz unterliegen, erhöhen nur die Unübersichtlichkeit des Umsatzsteuersystems", sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth dem Online-Magazin Boersenblatt.net. Außerdem habe es bei derartigen Versuchen in Europa "keinen nennenswerten Zuwachs bei Umsatz und Beschäftigten der betroffenen Branchen gegeben".

Nach der Sommerpause wird sich der Ministerrat mit dem Vorschlag der Kommission befassen. Folglich heißt es für Hörbuch-Käufer: abwarten und Daumen drücken... Und natürlich mitdiskutieren – in unserem Forum. Vielen Dank für Ihre/Eure Meinungen!


zurück